Anknüpfend an unseren früheren Blogbeitrag, in dem wir erklärt haben, dass die Regeln für Einwegplastik unverändert bleiben und derzeit nicht durchgesetzt werden, teilen wir nun weitere Details zu den Richtlinien für Pappbecher und Lebensmittelverpackungen mit Plastik.

Seit dem 1. Januar 2024 ist es für Unternehmer nicht erlaubt, bei Verzehr vor Ort Einwegbecher und -schalen mit Plastik anzubieten, wie etwa den bekannten Kaffeebecher im Büro oder in der Sportkantine. Nur Papier- und Pappbecher sowie Lebensmittelverpackungen mit maximal 5 Prozent Plastik dürfen noch verwendet werden. Wichtig ist dabei, dass diese Verpackungen gesammelt und recycelt werden müssen, um den Richtlinien zu entsprechen.
Bedingungen für maximal 5 % Plastik in der Verpackung
Wenn Du Dich für die Ausnahme entscheidest und Papier- oder Pappbecher sowie Einwegverpackungen mit maximal 5 Prozent Plastik verwenden möchtest, wird die Umwelt- und Transportinspektion (ILT) laut Ministerium nicht aktiv kontrollieren. Dennoch gibt es einige Regeln, die Du einhalten musst:
- Melde Dich bei der ILT mit einem einfachen Formular an
- Weisen nach, dass 75 Prozent Deiner angebotenen Becher oder Essensverpackungen im Jahr 2024 gesammelt und recycelt werden
- Belegen, dass Deine Becher oder Verpackungen vollständig recycelbar sind
- Führe eine übersichtliche Verwaltung über die Recycling-Sammlung im Jahr 2024 und bewahre diese mindestens drei Jahre nach Ablauf dieses Kalenderjahres auf
Es ist also nicht erlaubt, Papier- oder Pappbecher und Lebensmittelverpackungen mit mehr als 5 % Plastik für den Verzehr vor Ort anzubieten. Die ILT wird Kontrollen durchführen und bei Bedarf Maßnahmen ergreifen.
Keine Durchsetzung zusätzlicher Kosten bei Verzehr unterwegs
In diesem Jahr wird die ILT nicht auf die verpflichtenden Aufschläge für Einwegbecher und -schalen mit Plastik beim Verzehr unterwegs achten, wie etwa einen Aufpreis für einen Kaffee zum Mitnehmen. Dieses Vorgehen beruht auf den Vorgaben des Ministeriums, das die ILT angewiesen hat, hier nicht zu kontrollieren.
Umstieg auf wiederverwendbare oder plastikfreie Alternativen
Viele Unternehmer und Organisationen haben sich bereits intensiv auf die Veränderungen im Jahr 2024 vorbereitet. Dabei wird das Anbieten von plastikfreien Bechern und Verpackungen zur neuen Norm. Denke zum Beispiel an Alternativen wie wiederverwendbare Becher oder Verpackungen aus pflanzlichen Materialien. Diese Herangehensweise passt auch perfekt zum übergeordneten Ziel der Regelung: weniger Plastikverbrauch und ein Beitrag zu einer Kreislaufwirtschaft.
Quelle: ILT (NL)