Nieuwe SUP-richtlijnen vanaf juli 2023 en januari 2024

Die SUP-Richtlinien haben das Ziel, den Einsatz von Bechern und Lebensmittelverpackungen, die Plastik enthalten, zu reduzieren und damit Abfall in der Umwelt zu verringern. Außerdem möchte das Ministerium das Bewusstsein der Öffentlichkeit stärken. Am 3. Juli 2021 sind die ersten Maßnahmen der SUP-Gesetzgebung (Single Use Plastics) in Kraft getreten. Seitdem ist zum Beispiel der Verkauf verschiedener Einwegprodukte aus Kunststoff verboten, darunter Teller, Besteck, Rührstäbchen und Strohhalme.

Diese Maßnahmen waren nur der Anfang der SUP-Gesetzgebung, die in mehrere Phasen aufgeteilt ist. Ab Juli 2023 und Januar 2024 kommen neue Richtlinien hinzu. Diese neuen Regeln betreffen ausschließlich Produkte, die ganz oder teilweise aus Plastik bestehen. Dazu gehören zum Beispiel auch Papp-Kaffeebecher, da sie immer eine dünne Kunststoffbeschichtung haben.

Die Vorschriften betreffen sowohl die Hersteller und Lieferanten der Verpackungen als auch die Abnehmer und Endverbraucher. In dieser Übersicht gehen wir näher auf die Maßnahmen ein, die Auswirkungen auf die Abnehmer der Produkte haben, wie etwa Gastronomiebetriebe, sowie auf die Endverbraucher.

Gesetzgebung für Einwegprodukte

Die neuen Maßnahmen betreffen nur Produkte für den einmaligen Gebrauch. Für Becher und Lebensmittelverpackungen, die Plastik enthalten und für die Wiederverwendung geeignet sind, ändert sich nichts. Wichtig ist dabei, klar zwischen Einweg und Mehrweg zu unterscheiden. Ein Produkt gilt nur dann als wiederverwendbar, wenn es tatsächlich vom Endverbraucher erneut benutzt wird und nicht nur vom Anbieter als „wiederverwendbar“ bezeichnet wird.

Wann gilt eine Verpackung als Mehrweg?

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Es gibt dabei einige Kriterien, die beachtet werden müssen. Eine wiederverwendbare Verpackung muss gereinigt, gewaschen oder repariert werden können, ohne dass ihre Fähigkeit verloren geht, erneut für den ursprünglichen Zweck genutzt zu werden. Außerdem muss sie entleert werden können, ohne beschädigt zu werden. Darüber hinaus sollte die Verpackung so gestaltet sein, dass sie während ihrer Lebensdauer mehrere Umläufe machen kann.

Verzehr vor Ort vs. Verzehr zum Mitnehmen

Für die neuen Maßnahmen unterscheidet das Ministerium zwischen Verzehr zum Mitnehmen und Verzehr vor Ort. Bist du unsicher, welche der beiden Situationen für dich gilt? Schau dir hier die Übersicht an.

Verzehr zum Mitnehmen

Für Abholung und Lieferung wird sich nicht viel ändern. Es gibt kein Verbot für Produkte, die Plastik enthalten. Ab Juli 2023 dürfen sie jedoch nicht mehr kostenlos an Verbraucher abgegeben werden. Ähnlich wie bei Plastiktüten muss der Anbieter einen kleinen, selbst festgelegten Betrag berechnen. Außerdem können wiederverwendbare Alternativen genutzt oder vom Verbraucher mitgebrachte Verpackungen verwendet werden.

Was ändert sich?

Ab Juli 2023 bist du verpflichtet:

  • eine wiederverwendbare Alternative anzubieten
  • Kund*innen erlauben, eine eigene Verpackung mitzubringen
  • Beim Ausgeben von Plastik- (oder plastikhaltigen) Verpackungen einen kleinen Beitrag zu verlangen

Die unverbindlichen Richtpreise dafür sind:

€ 0,25 für einen Becher
€ 0,50 für eine Mahlzeit (kann aus mehreren Behältern bestehen)

Verzehr vor Ort

Für den Verzehr vor Ort gilt ab Januar 2024 ein Verbot für die Nutzung von Plastik- (oder plastik­haltigen) Lebensmittelverpackungen und Bechern. Ausgenommen sind nur solche, die für ein hochwertiges Recycling geeignet sind. Mit „vor Ort“ sind zum Beispiel Restaurants, Cafés, Büros, Kinos usw. gemeint. Diese Einrichtungen stehen also vor der Entscheidung, auf wiederverwendbare Alternativen, plastikfreie Verpackungen oder hochwertig recycelbare Verpackungen umzusteigen.

Was wird sich ändern?

Ab Januar 2024 wirst du verpflichtet, dich für eine oder mehrere der folgenden Optionen zu entscheiden:

  • Auf Einwegverpackungen ohne Plastik umsteigen
  • Wiederverwendbare Alternativen nutzen
  • Hochwertig recycelbare Alternativen einsetzen

Hochwertiges Recycling

Für den Verzehr vor Ort können Unternehmen also auch weiterhin Einwegbecher und Lebensmittelverpackungen mit Plastik verwenden, sofern sie einen großen Teil davon zur hochwertigen Verwertung zurücksammeln. Bei hochwertigem Recycling wird der Abfall eingesammelt und verarbeitet, sodass er wieder als Lebensmittelkontaktmaterial zurückgeführt werden muss. Der Prozentsatz, der (nachweislich) gesammelt werden muss, wird von Jahr zu Jahr steigen.

Ausnahmen

Für Gesundheitseinrichtungen und Gefängnisse gilt eine Ausnahme von den oben genannten Maßnahmen. Der Grund dafür ist, dass hier aufgrund von Kreuzkontamination, Hygiene und Sicherheit die Nutzung von Einwegbechern und Lebensmittelverpackungen meist unvermeidbar ist. Öffentliche Bereiche innerhalb von Gesundheitseinrichtungen, wie etwa öffentliche Restaurants, fallen jedoch sehr wohl unter die Maßnahmen.

Plastikfreie Alternativen

Zum Glück gibt es genug Alternativen auf dem Markt, die vollständig plastikfrei sind. Willst du weiterhin Einwegverpackungen nutzen, ohne dafür einen kleinen Betrag verlangen oder sie zur hochwertigen Verwertung zurücksammeln zu müssen? Dann ersetze deine Plastik- (oder plastik­haltigen) Verpackungen durch Alternativen, die kein Plastik enthalten.

Plastikfreie Einwegprodukte