Nieuwe SUP-richtlijnen vanaf juli 2023 en januari 2024
Die SUP-Richtlinien haben das Ziel, den Einsatz von Bechern und Lebensmittelverpackungen, die Plastik enthalten, zu reduzieren und damit Abfall in der Umwelt zu verringern. Außerdem möchte das Ministerium das Bewusstsein der Öffentlichkeit stärken. Am 3. Juli 2021 sind die ersten Maßnahmen der SUP-Gesetzgebung (Single Use Plastics) in Kraft getreten. Seitdem ist zum Beispiel der Verkauf verschiedener Einwegprodukte aus Kunststoff verboten, darunter Teller, Besteck, Rührstäbchen und Strohhalme.
Diese Maßnahmen waren nur der Anfang der SUP-Gesetzgebung, die in mehrere Phasen aufgeteilt ist. Ab Juli 2023 und Januar 2024 kommen neue Richtlinien hinzu. Diese neuen Regeln betreffen ausschließlich Produkte, die ganz oder teilweise aus Plastik bestehen. Dazu gehören zum Beispiel auch Papp-Kaffeebecher, da sie immer eine dünne Kunststoffbeschichtung haben.
Die Vorschriften betreffen sowohl die Hersteller und Lieferanten der Verpackungen als auch die Abnehmer und Endverbraucher. In dieser Übersicht gehen wir näher auf die Maßnahmen ein, die Auswirkungen auf die Abnehmer der Produkte haben, wie etwa Gastronomiebetriebe, sowie auf die Endverbraucher.